Kosten

Die Notarkosten sind im Notar- und Gerichtskostengesetz bundesweit einheitlich und für alle Notare verbindlich festgelegt. Dieses Gesetz sieht ein besonderes soziales Gebührensystem vor, das allen Menschen Zugang zur notariellen Unterstützung ermöglichen soll. Daher richten sich die Gebühren nicht nach dem zeitlichen Aufwand des Notars, sondern nach dem Wert des Geschäfts. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.

Auf notar.de, dem Informationsportal der Bundesnotarkammer, finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten – www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele -. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können. Die dort aufgeführten Berechnungsbeispiele erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zusammengestellte Fallkonstellationen. Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungsbeispielen können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bundesnotarkammer keine Ansprüche hergeleitet werden.