Unterschriftsbeglaubigung

Durch die Beglaubigung einer Unterschrift durch den Notar wird bestätigt, dass die Unterschrift von einer bestimmten Person stammt und der Unterzeichnende seine Unterschrift persönlich vor dem Notar vollzogen bzw. anerkannt hat (§§ 39, 40 BeurkG). Der Inhalt der Urkunde selbst wird nicht bestätigt. 

Bei einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung müssen Sie vor dem Notar anwesend sein. Der Notar überprüft sodann Ihre Identität, indem er sich den Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument zeigen lässt. Dann unterschreiben Sie vor den Augen des Notars oder der Notar lässt sich von Ihnen bestätigen, dass es sich bei der Unterschrift um Ihre Unterschrift handelt. Anschließend wird dem Dokument ein Vermerk angefügt, der beglaubigt, dass die Unterschrift vor dem Notar vollzogen oder anerkannt wurde.