Notarielle Beurkundung

Für besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte schreibt der Gesetzgeber zur Gewährleistung größtmöglicher Rechtssicherheit und optimaler juristischer Beratung die Mitwirkung eines Notars vor. Aufgabe des Notars ist es dabei, Sie unparteiisch zu beraten und umfassend über die Bedeutung und die Risiken solcher Rechtsgeschäfte aufzuklären. Als Organ der vorsorgenden Rechtspflege entwirft, beurkundet und vollzieht der Notar Ihre Rechtsgeschäfte.