Kosten

Die Kosten einer öffentlichen Beglaubigung werden bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und sind daher bei jedem Notar gleich. Es ist einem Notar gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen. Er darf beispielsweise keine individuellen Gebührenvereinbarungen treffen. Die Höhe der Kosten richtet sich unter anderem nach der Art der Beglaubigung und danach, welche Art von Dokument beglaubigt wird und was in diesem Dokument geregelt ist. Darüber hinaus ist auch danach zu unterscheiden, ob die Unterschrift unter einem Dokument erfolgt, das der Notar entworfen hat, oder unter einem solchen, dass die Beteiligten selbst mitgebracht haben.

Nutzen Sie den Gebührenrechner – www.notar.de/themen/notarkosten/gebuehrenrechnerder – Bundesnotarkammer gerne als ersten Anhaltspunkt für ihre Planung und wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir sind gerne bereit, Ihnen eine ausführliche Kostenaufstellung zu erstellen.