Zwangsvollstreckungsrecht

Unsere Tätigkeit umfasst das Erkenntnisverfahren und das Zwangs­voll­streckungs­verfahren. Das Erkenntnis­verfahren zielt darauf ab, einen gerichtlichen Beschluss oder ein Urteil zu erwirken, mit dem festgestellt wird, welche Rechte der Kläger bzw. Antragsteller gegen den Beklagten bzw. Antragsgegner hat. Ein derartiger Beschluss oder ein derartiges Urteil wird Titel genannt. Wird auf den Titel nicht geleistet, beginnt das Zwangsvollstreckungsverfahren und dem Schuldner zur Leistung zu zwingen. Die Art und Weise der zwangsweisen Durchsetzung eines Titels ist im Zwangsvollstreckungsrecht geregelt und sorgt dafür, dass die Rechte und Pflichten beider Parteien angemessen berücksichtigt werden. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte und stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Zwangsvollstreckung mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet zur Verfügung. Mehr erfahren Sie hier.