Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ordnet das Marktverhalten der Marktteilnehmer und zielt auf einen fairen Wettbewerb. Damit beschreibt es die Spielregeln des wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Wir bieten Ihnen:

  • Prüfung des Marktverhaltens eines Wettbewerbers auf lauteren Wettbewerb
  • Prüfung Ihres Marktverhaltens auf lauteren Wettbewerb
  • Abfassung von Abmahnschreiben und Unterlassungserklärungen
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen
  • Vertretung in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung