Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmern, Versicherten und Versicherungs­unternehmen. Ferner gehört zum Versicherungsrecht auch das Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler. Schließlich erfasst es die Schlichtungsverfahren vor dem Versicherungsombudsmann und den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis. Das Versicherungsrecht ist komplex, weil sich die Rechte und Pflichten erst aus dem Zusammenspiel von gesetzlichen Regelungen, umfangreichen Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sowie vertraglichen Sondervereinbarungen ergeben. Daher ist zur erfolgreichen Bearbeitung versicherungsrechtlicher Fragestellungen eine besondere Expertise erforderlich. Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich Versicherer und Versicherungsnehmer insbesondere in folgenden Versicherungszweigen und Fragestellungen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung, insbesondere bei Fragen zur Berufsunfähigkeitsrechte, zur Beitragsfreistellung, zur bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit, zum Anerkenntnis des Versicherers, zur Verweisung in einen anderen Beruf, zur Nachprüfung, zum Rücktritt und zur Anfechtung des Versicherungsvertrags, zur Gesundheitsprüfung, zu Beamtenklauseln etc.
  • Unfallversicherung, insbesondere bei Fragen zum Unfallbegriff, zur Invalidität und deren ärztlicher Feststellung, zu den bedingungsgemäßen Fristen und den Rechtsfolgen bei Fristversäumnissen, zur Progression, zur Gliedertaxe, zum Tage- und Genesungsgeld, zu Risikoausschlüssen wie Unfällen durch Bewußtseinsstörungen, zur Nachprüfung etc.
  • Lebensversicherung, insbesondere bei Fragen zu Risiko-Lebensversicherungen, zu Kapital-Lebensversicherungen, zum Rückkauf von Kapital-Lebensversicherungen, zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung, zur Stundung, zur Überschussbeteiligung, zur Bezugsberechtigung, zur Verpfändung, zu Spezialformen wie z. B. Rückdeckungsversicherung, Direktversicherung, betriebliche Altersvorsorge etc.
  • Krankenversicherung, Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung, insbesondere bei Fragen zur medizinische Notwendigkeit, zur Erstattung von ärztlichen Leistungen, zur Leistungskürzung, zu Wartezeiten, zu Umwandlungen, zum Ruhen des Versicherungsschutzes, zum Notlagentarif, zur Arbeitsunfähigkeit etc.
  • sonstige Personenversicherungen, insbesondere bei Fragen zur Restschuldversicherung, private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sonstige Rentenversicherungen etc.
  • Gebäude- und Hausratversicherung, insbesondere bei Fragen zu Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Frost, Sturm und Blitzschlag, zur Schadenhöhe, zum Neuwert und der Neuwertklausel, zur groben Fahrlässigkeit, zur Brandstiftung, zum Regress, zu Obliegenheitsverletzungen etc.
  • Fahrzeugversicherung, insbesondere bei Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Teil- und Vollkaskoversicherung, zum Diebstahl, zur Entwendung, zu Wildschäden, zum Betriebsschaden, zur Alkohol- und Unfallfluchtklausel, zu den Aufklärungsobliegenheiten, zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, Regress durch den Versicherer etc.
  • sonstige Sachversicherungen, insbesondere Tierlebensversicherungen, Maschinenversicherungen, Elektronikversicherungen, Boots- und Schiffskaskoversicherungen etc.
  • Haftpflichtversicherung, insbesondere bei Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung, zur Betriebshaftpflichtversicherung, zur Produkthaftpflichtversicherung, Umweltschadenhaftpflichtversicherung, zur Benzinklausel, zu Mietsachschäden, zu Bearbeitungsklauseln, zu sonstigen Risikoausschlüssen, zur Forderungsausfallversicherung, zum Vorsatz und zur groben Fahrlässigkeit, zu den Anzeigeobliegenheiten, zur Abwehrdeckung, zum Regress durch den Versicherer etc.
  • Berufshaftpflichtversicherung, insbesondere der Ärzte, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte bei Fragen zur Wissentlichkeit, zur Haftung der Sozien, zum Selbstbehalt, zur Voraussetzungsidentität, zum Deckungsprozess etc.
  • Rechtsschutzversicherung, insbesondere bei Fragen zum Rechtsverstoß, zu den Erfolgsaussichten, zu den Risikoausschlüssen wie etwa bei Baurechtsstreitigkeiten, zum Leistungsumfang, zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, zur Wartezeit, zur Anschlussversicherung bei Versichererwechsel, zur verspäteten Meldung, zum Stichentscheid, zu Schiedsgutachten etc.
  • spezielle Vermögensschadenversicherungen, insbesondere D&O Versicherungen für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte oder Kreditversicherung der Unternehmen
  • Transport- und Speditionsversicherungen, insbesondere bei Fragen zum Deckungsumfang, zu den Obliegenheiten, zu den Risikoausschlüssen, zur Gefahrerhöhung, zu den Anzeigepflichten, zum Regress durch den Versicherer, zur Anfechtung, zum Prämienanpassung etc.
  • Haftung des Versicherungsvermittlers, insbesondere bei Fragen zu Beratungs- und Dokumentationspflichten, zu Aufklärungspflichten, zum Regress durch den Versicherer, zur Abgrenzung zwischen Versicherungsmakler, Versicherungsagent, Versicherungsvermittler und Mehrfachagent, zur Schadenregulierung etc.
  • Schlichtungsverfahren vor dem Versicherungsombudsmann, insbesondere bei Fragen zur Zweckdienlichkeit, zur Bindungswirkung, zu den Kosten, zur Reichweite der Entscheidung, zum Verfahrensablauf etc.