Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr und Kraft­fahr­zeugen in Verbindung stehen. Das Verkehrsrecht ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Wie beraten und vertreten Sie im Verkehrsrecht:

  • in rechtlichen Belangen des Kfz-Handels und der Kfz-Werkstattbranche
  • im Verkehrsvertragsrecht, insbesondere beim Kfz-Kauf und der Kfz-Reparatur, dem Fahrzeugleasing, der Fahrzeugfinanzierung sowie der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen.
  • Versicherungsrecht einschließlich Regulierung von Ansprüchen aus der Kfz-Kaskoversicherung
  • außergerichtliche und gerichtlichen Abwicklung von Unfallschäden sowie Durchsetzung sämtlicher materieller und immaterieller Ansprüche
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafverfahren