Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr und Kraftfahrzeugen in Verbindung stehen. Das Verkehrsrecht ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Wie beraten und vertreten Sie im Verkehrsrecht:
- in rechtlichen Belangen des Kfz-Handels und der Kfz-Werkstattbranche
- im Verkehrsvertragsrecht, insbesondere beim Kfz-Kauf und der Kfz-Reparatur, dem Fahrzeugleasing, der Fahrzeugfinanzierung sowie der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen.
- Versicherungsrecht einschließlich Regulierung von Ansprüchen aus der Kfz-Kaskoversicherung
- außergerichtliche und gerichtlichen Abwicklung von Unfallschäden sowie Durchsetzung sämtlicher materieller und immaterieller Ansprüche
- Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafverfahren