Vereinsrecht

Finden sich Menschen zu gemeinsamen Aktivitäten zusammen, tun sie dies typischerweise in der rechtlichen Form eines Vereins. Der Verein wird dadurch gekennzeichnet, dass sich in ihm mehrere Personen auf eine gewisse Dauer zu einem gemeinsamen Zweck unter einem gemeinsamen Namen verbinden, der Verein durch einen Vorstand vertreten wird und der Fortbestand des Vereins vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist. Es gibt zwei Arten von Vereinen: den nicht wirtschaftlichen (Idealverein) und den wirtschaftlichen Verein. Unterschieden wird nach dem Zweck des Vereins: der wirtschaftliche Verein ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, der Idealverein nicht. Für Idealvereine gilt das Nebenzweckprivileg, d. h., wenn die wirtschaftliche Betätigung der ideellen untergeordnet ist (Sportverein betreibt Vereinslokal) bleibt der Verein trotz der wirtschaftlichen Betätigung ein Idealverein. Wir unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich insbesondere bei:

  • der Gestaltung der Vereinssatzung
  • allen Rechtsfragen rund um die Haftung des Vorstandes und der Vereinsmitglieder
  • der Leitung von Mitgliederversammlungen
  • Durchsetzung und Abwehr werden Kündigungen der Vereinsmitgliedschaft
  • Durchsetzung und Abwehr von Mitgliedsbetragsansprüchen
  • dem Entwurf eines Versicherungskonzepts