Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum in ideeller und materieller Hinsicht. Es regelt das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk und schützt das Werk vor dem Gebrauch durch Unberechtigte. Das Urheberrecht bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung desselben. Das Urheberrecht erstreckt sich nicht nur auf die klassische künstlerische Werkerstellung des Autors, Musikers, Fotografen oder bildenden Künstlers, sondern auch beispielsweise auch auf die Gebäudeplanung des Architekten oder Gutachtenerstellung eines Sachverständigen. Wir beraten und vertreten Sie bei:

  • der Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern, Künstlern, Autoren und Dritten
  • der außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Unterlassungs- und Zahlungsansprüche
  • der Durchsetzung einstweiligen Rechtsschutzes
  • Abwehr von Unterlassungsansprüchen und Abmahnungen