Tierzuchtrecht

Das Tierzuchtgesetz (TierZG) ist die für die Zucht bestimmter land­wirt­schaftlicher Nutztierarten maßgebliche Rechtsquelle im deutschen Recht. Das TierZG legt die Verbindlichkeit des Gesetzes für die Zucht von wirtschaftlich bedeutenden domestizierten Säugetierarten fest. Diese sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hauspferde und Hausesel sowie deren Kreuzungen (Equiden). Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:

  • Ausstellung und Einzug von Zuchtpapieren wie Equidenpass und Eigentumsurkunde
  • Prüfung von Abstammungsnachweisen