Tiermedizinrecht

Das Tiermedizinrecht gewinnt in der privaten und gewerblichen Tierhaltung, insbesondere in der Pferdehaltung zunehmend an Gewicht. Das Tiermedizinrecht gleicht in weiten Teilen dem Humanmedizinrecht; es gibt jedoch entscheidende Unterschiede, die der Tatsache geschuldet sind, dass Tiere vom Gesetz wie Sachen behandelt werden. Das Tiermedizinrecht befasst sich in erster Linie mit dem Rechtsverhältnis zwischen Patienteneigentümer bzw. Auftraggeber und Tierarzt sowie der Haftung des Tierarztes für angebliche tierärztliche Kunstfehler. Außerdem gehören zum Tiermedizinrecht die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur tierärztlichen Berufsausübung und das tierärztliche Gebührenrecht und die tierärztliche Hausapotheke. Wir beraten und vertreten im Tiermedizinrecht vor allen Dingen Tierärzte, tierärztliche Praxen und tierärztliche Kliniken und Patienteneigentümer und bieten für diese Berufsgruppe einen individuell abgestimmten Inkassoservice an. Mehr dazu erfahren Sie hier. Darüber hinaus unterstützen und vertreten wir Sie als Tierarzt und Patienteneigentümer insbesondere bei folgenden Fragestellungen:

  • Beratung und Gestaltung von Behandlungsverträgen, insbesondere bei allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ankaufsuntersuchungen
  • der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus tierärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsverträgen (Behandlungs- und Diagnosefehlern)
  • der Durchsetzung und Abwehr des Anspruchs auf Einsichtnahme in die Patientendokumentation
  • der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Tierkrankenkosten- und Tieroperationskostenversicherung
  • der Prüfung des Umfangs der Dokumentationspflichten
  • allen Rechtsfragen betreffend das Berufsrecht der Tierärzte
  • allen Rechtsfragen des Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Tierärzte einschließlich aller ärztlichen Kooperationsformen wie z. B. Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften etc.
  • der Durchsetzung und Abwehr von Vergütungsansprüchen
  • allen Rechtsfragen des tierärztlichen Arbeitsrechts, insbesondere der angestellten Tierärzte und Mitarbeiter
  • Beratung und Vertretung in der tierärztlichen Bestandsbetreuung
  • Beratung und Vertretung im tierärztlichen Hausapothekenrecht