Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Straf- und Ordnungs­widrigkeitenrecht befasst ich mit der Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren. Hierbei bildet der verkehrsstrafrechtliche Bereichen einen Schwerpunkt. Wird Ihnen ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, ein Unterschreiten des Mindestabstandes, ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir unterstützen Sie die Konsequenten einen angeblichen Verstoß, wie etwa die Verhängung eines Bußgelds oder einer Geldstrafe, die Eintragung von Punkten im Verkehrs­zentralregister, ein Fahrverbot von einigen Monaten oder sogar einem Jahr, die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Verhängung von Sperrfristen von mehreren Monaten bis zu einem Jahr, zu vermeiden oder wenigstens zu mildern. Wir beraten und vertreten Sie im Straf-, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere bei:

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren)
  • Verteidigung bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsverstößen
  • Unterschreitungen des Mindestabstands
  • Verteidigung bei dem Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
  • Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • Alkohol- und Drogendelikten
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Sachbeschädigung
  • fahrlässiger Körperverletzung
  • Vermögensdelikte wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Untreue etc.
  • Betäubungsmittelstraftaten wie zum Beispiel Einfuhr, Erwerb, Besitz, Handeltreiben, Anbau etc.