Schadensersatzrecht

Im Schadensersatzrecht ist geregelt, wer für einen bereits entstandenen Schaden haftet, also wann eine Person Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einer anderen Person hat. Dieses Rechtsgebiet kommt häufig bei Verkehrsunfällen, Unfällen mit Tieren oder anderen Unfällen sowie bei einfachen Sachschäden zum Tragen. Das Schadensersatzrecht spielt bei Körperverletzung und den hierdurch bedingten finanziellen Folgen eine große Rolle. Bei Fragen zum Thema Schadensersatz stehen wir Ihnen insbesondere Verfügung, wenn:

  • Sie Personen- oder Sachschäden durchsetzen oder abwehren wollen
  • Sie Vermögensschäden durchsetzen oder abwehren wollen
  • Sie entgangenen Gewinn oder Verdienstausfall prüfen, beziffern und durchsetzen oder abwehren wollen,
  • Sie Schmerzensgeld durchsetzen oder abwehren wollen oder
  • Sie einen Haushaltsführungsschaden prüfen, beziffern und durchsetzen oder abwehren wollen.