Pferderecht

Pferderecht gibt es nicht, weil ein Rechtsgebiet sich darüber definiert, dass es dafür rechtliche Vorschriften gibt. Diese gibt es für Pferde nicht. Sie sind nicht Träger eigener Rechte und werden von der Gesetzgebung und der Rechtsprechung wie Sachen behandelt. Deshalb halten wir den Begriff „Pferderecht“ für irreführend und benutzen ihn nicht. Gleichwohl hat sich der Begriff Pferderecht aus nicht nachvollziehbaren Gründen für alle Rechtsfragen rund um das Pferd etabliert. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und des Viehhandels sowie auch der Heimtierhaltung. Im sogenannten Pferderecht bieten wir eine juristische und hippologische Fachkompetenz, mit der wir uns deutlich von anderen Rechtsanwaltskanzleien abgrenzen. Denn zusätzlich zum juristischen Verstand liefern wir tatsächliches Fachwissen, weil wir Pferdehalter, Pferdezüchter, Landwirt, Turnierrichter, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferdezucht und -haltung, national und international erfolgreiche Turnierreiter, Bundeskadermitglied, Ausbilder und Pferdewirt sind. Wir beraten Sie in Bezug auf Pferde insbesondere zu folgenden Frage­stellungen:

  • Beratung und Gestaltung von (mehrsprachigen) Pferdekaufverträgen
  • Beratung und Gestaltung von Pferdeeinstellung- und Berittverträgen
  • Beratung und Gestaltung von Pacht- und Nutzungsverträgen für Reitanlagen
  • Beratung und Gestaltung von Miet-, Leasing- oder sonstigen Nutzungsverträgen für Pferde
  • Durchsetzung und Abwehr von kaufrechtlichen Gewährleistungsrechten
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatznachsprüchen nach vermeintlicher fehlerhafter tierärztlicher Behandlung
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung eines Pferdes während Pferdeeinstellungs- oder Berittvertrags
  • Durchsetzung und Abwehr von Kaufpreiszahlungs- oder Pensionszinszahlungsansprüchen
  • Verwertung von Pferden aus Annahmeverzug oder Vermieterpfandrecht
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Tierhalter- oder Tierhüterhaftung
  • Beratung und Vertretung in allen tierzuchtrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Vertretung von Tierzuchtverbänden