Das Mietrecht regelt die Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter. Wir beraten und vertreten sowohl die Vermieterseite, als auch die Mieterseite. Zum Mietrecht gehören insbesondere:
- Gestaltung von Gewerberaum-, Pacht- und Wohnraummietverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Miet-, Pacht- und Kautionsforderungen
- Durchsetzung und Abwehr von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr des Vermieterpfandrechts
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung
- Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen jeder Art
- Durchsetzung und Abwehr von Räumungsansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Nebenkostenerstattung
- Durchsetzung und Abwehr von Mietzinserhöhungen
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung