Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter. Wir beraten und vertreten sowohl die Vermieterseite, als auch die Mieterseite. Zum Mietrecht gehören insbesondere:

  • Gestaltung von Gewerberaum-, Pacht- und Wohnraummietverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Miet-, Pacht- und Kautionsforderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr des Vermieterpfandrechts
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung
  • Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen jeder Art
  • Durchsetzung und Abwehr von Räumungsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Nebenkostenerstattung
  • Durchsetzung und Abwehr von Mietzinserhöhungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung