Das Medizinrecht regelt in erster Linie die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander sowie daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Die größte Praxisrelevanz hat das Arzthaftungsrecht, also die Haftung des Arztes für Behandlungs- oder Diagnosefehler. Außerdem spielt das Recht der Honorierung bei Privatpatienten mittels der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eine große Rolle. Wir vertreten Sie als Arzt und Patient im Medizinrecht und Arztrecht insbesondere bei:
- der Durchsetzung und Abwehr von Vergütungsansprüchen
- der Durchsetzung und Abwehr von Schmerzensgeld und materiellem Schadensersatz bei Behandlungs- und Diagnosefehlern
- der Durchsetzung und Abwehr des Anspruchs auf Einsichtnahme in die Patientendokumentation
- der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung
- der Prüfung des Umfangs der Dokumentationspflichten
- allen Rechtsfragen betreffend das Berufsrecht der Heilberufe und des Disziplinarrechts
- allen Rechtsfragen des Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich aller
- ärztlichen Kooperationsformen wie z. B. Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften etc.
- bei allen Rechtsfragen des ärztlichen Arbeitsrechts, insbesondere der angestellten Ärzte und Mitarbeiter
- der Prüfung des Berufshaftpflichtversicherungsvertrags des Arztes und der Durchsetzung des Berufshaftpflichtversicherungsschutzes