Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen, die sich auf ein Grundstück oder Gebäude beziehen. Hier sind vielfältige Probleme denkbar. Gegenstand des Immobilienrechts sind beispielsweise der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, das Maklerrecht, die Bewirtschaftung einer Immobilie durch Vermietung einschließlich Forderungsinkasso, die Besonderheiten beim Wohnungseigentum oder Teileigentum, die rechtlichen Verhältnisse zu anderen Grundstücken, das Nachbarschaftsrecht sowie die Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts und der Finanzierung. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Grundstückskaufverträgen
  • bei der Durchsetzung von Wegrechten
  • der Durchsetzung und Abwehr von Sachmängelansprüchen
  • der Durchsetzung und Abwehr Kaufpreisansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von nachbarrechtlichen Ansprüchen
  • der Eintragung und Löschung von Grunddienstbarkeiten