Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute umfasst. Kaufleute unterliegen einem Sonderrecht, das Teilgebiete ihrer Geschäftstätigkeit regelt. Diese Teilgebiete sind in Spezialgesetzen wie Handelsgesetzbuch (HGB) und dessen Nebengesetzen wie Scheckrecht (SchG) und Wechselrecht (WG) kodifiziert. Für Unternehmen und Gewerbetreibende sind Kenntnisse dieses Sonderrechts unabdingbar; denn sie leben von den Handelsverträgen, mit denen sie ihr tägliches Geschäft bestreiten. Unsere Dienstleistungen im Handelsrecht umfassen:
- das Recht des Handelsvertreter, insbesondere der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Beendigung des Handelsvertretervertrags
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsrechten beim Handelskauf
- Abwicklung und Durchführung des Forderungseinzugs
- Gestaltung und Prüfung von Verträgen
- Beratung bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung
- Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Beteiligung an Schiedsverfahren
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung