Haftpflichtrecht

Das Haftpflichtrecht befasst sich mit der Haftung einer natürlichen oder juristischen Person wegen Pflicht­verletzungen, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Pflichtverletzung ihren Rechtsgrund im vertraglichen oder außervertraglichen Bereich hat. Ferner spielt es für den Anwendungsbereich des Haftpflichtrechts keine Rolle, ob es um die Verletzung von Haupt- oder Kardinalpflichten, Nebenpflichten oder Sorgfaltspflichten geht. Dort, wo Pflichten verletzt werden, kann es zur Haftung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden kommen. Wir bieten Ihnen insbesondere:

  • Beratung und Vertretung bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
  • Beratung und Vertretung nach der Begehung unerlaubter Handlungen
  • gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • Berechnung und Bezifferung einzelner Schadensersatzpositionen wie etwa entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden