Gesellschaftsrecht

Verfolgen mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck können sie zu Verfolgung desselben eine Gesellschaft gründen. Dabei kann aus verschiedenen strukturell unterschiedlichen Gesellschaftstypen, die jeweils vom Gesetz vorgegeben sind, gewählt werden. So wird vor allen Dingen zwischen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Partnerschaftsgesellschaft (PartG), der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG), der stillen Gesellschaft, der Aktiengesellschaft (AG), der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der eingetragenen Genossenschaft, der Reederei, des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG), der Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), der Societas Europaea (SE) und der Societas Cooperativa Europaea (SCE) unterschieden. Zwischen den Gesellschaftstypen bestehen teilweise gravierende Unterschiede. Insbesondere in den Gründungsmodalitäten, der Organ- und Haftungsstruktur sowie im Anwendungsbereich. Auch Unterschiede im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sind zu beachten. Der Erfolg eines Unternehmens hängt daher nicht zuletzt von einer vernünftigen gesellschaftsrechtlichen Gestaltung ab. Unsere Tätigkeit umfasst folgende Bereiche im Gesellschaftsrecht:

  • Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften
  • Kündigungen von Gesellschaften
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streit unter den Gesellschaftern
  • Existenzgründungsberatung
  • Betreuung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen