Wenn es in der Familie oder in der Verwandtschaft zu Streit kommt, greift das Familienrecht. Es regelt alle Rechtsverhältnisse in Ehen, Lebenspartnerschaften, Familien und in der Verwandtschaft. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
- Durchsetzung und Abwehr familienrechtlicher Ansprüche, wie z. B. Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Gesamtschuldnerausgleich
- Regelung der Hausratsverteilung, des Umgangs- und Sorgerechts
- Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften