Familienrecht

Wenn es in der Familie oder in der Verwandtschaft zu Streit kommt, greift das Familienrecht. Es regelt alle Rechts­verhältnisse in Ehen, Lebenspartnerschaften, Familien und in der Verwandtschaft. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
  • Durchsetzung und Abwehr familienrechtlicher Ansprüche, wie z. B. Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Gesamtschuldnerausgleich
  • Regelung der Hausratsverteilung, des Umgangs- und Sorgerechts
  • Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften