Erbrecht

Das Erbrecht ist das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden. Das Erbrecht befasst sich vor allen Dingen mit der Erbfolge, Testamenten und Erbverträgen, Vermächtnissen, Erbschaften, Pflichtteilen, Enterbungen, Rechten der Erben und Vermächtnisnehmer, Kosten in Erbsachen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Wir unterstützen Sie bei:

  • der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • der Prüfung bestehender Testamente und Erbverträge
  • Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen, Vermächtnisansprüchen und Auflagen
  • Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Teilungsanordnungen
  • Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei Erbauseinandersetzungen
  • der Betreuung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen