Baurecht

Das Baurecht umfasst das private und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten, insbesondere zwischen dem Auftraggeber (oder im allgemeinen Sprachgebrauch auch Bauherr genannt) und demjenigen, der das Bauwerk planen und ausführt (z. B. das Bauunternehmen, der Architekten, ein Ingenieur, ein Handwerker). Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen. Unsere Leistungen umfassen folgende Aufgabenstellungen:

  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängeln
  • außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnforderungen
  • Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen
  • baubegleitende Rechtsberatung
  • Prüfung und Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eine Baugenehmigung