Bankrecht

Das Bankrecht fast sämtliche Rechtsverhältnisse zusammen, die sich mit dem Kreditwesen, Bankgeschäften und der Bankenaufsicht befassen. Hierzu gehören vor allen Dingen das klassische Kreditgeschäft, eine ordnungsgemäße Kontoführung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs oder der richtige Umgang einer Bank mit den ihr gewährten Sicherheiten. Bankdienstleistungen sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Dies gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Dementsprechend hat sich das Bankrecht zu einem Kernfach des Zivilrechts und des Wirtschaftsrechts entwickelt. Wir helfen Ihnen bei:

  • Widerrufen von Darlehensverträgen
  • der Abwehr von Kündigungserklärungen der Bank und daraus folgenden Zahlungsansprüchen
  • allen Rechtsfragen rund um kreditfinanzierte Immobilienanlagen
  • der Freigabe und Rückgabe von Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld etc.)
  • der Verteidigung gegen die Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Streitigkeiten aus Kontokorrent- und Kreditverträgen, Bürgschafts- sowie Wechselgeschäften
  • Ansprüchen in Zusammenhang mit Leasing- und Abzahlungsverträgen