Architektenrecht

Das Architektenrecht ist Teil des Baurechts. Es regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Das Architekten­recht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), den Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und den berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten interessierenden Themen zum Architektenrecht sind das Architektenvertragsrecht, das Architektenhonorarrecht, das Architekten­haftpflichtrecht, das Urheberrecht und das Berufsrecht. Zu unserem Arbeitsbereich gehören:

  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen in Abstimmung mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung
  • außergerichtlich und gerichtliche Durchsetzung von Honorarforderungen
  • außergerichtlich und gerichtliche Vertretung in Haftungsfällen
  • Vertretung in allen Fragen des Berufsrechts
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen des Architekten gegen seine Berufshaftpflichtversicherung
  • Gestaltung und Prüfung von Architektenverträge
  • Prüfung und Durchsetzung der Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an der Planungsleistung des Architekten