Arbeitsrecht

Zum Arbeitsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die den Bereich des Personalwesens betreffen. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Wir helfen Ihnen bei:

  • Kündigungs- und Änderungskündigungsschutzverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr von Lohnforderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Abmahnungen
  • Streitigkeiten über variable Vergütungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gratifikationen, Boni sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • der Einhaltung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten und Kundenschutzklauseln
  • der Abwicklung von betrieblichen Altersversorgungen oder Altersteilzeitverträgen
  • der Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot