Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht ist neben dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht eine der Säulen des deutschen Rechtssystems. Das Zivil­recht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Bürger, privatrechtlichen Verbänden sowie Gesellschaften. Gegenstand des allgemeinen Zivilrechts sind typischerweise Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Auch Fragen des Schadenersatzes sowie der ungerechtfertigten Bereicherung fallen genauso unter das allgemeine Zivilrecht wie Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handwerksleistungen, Sorgfaltspflichtverletzungen und Verkehrs­sicherungspflichten, dem Nachbarschaftsrechts, Schadenersatz- und Schmerzens­geldansprüche etc. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensrecht, Leasingrecht, Mietrecht
  • Unerlaubten Handlungen
  • Haftung des Tierhalters
  • Haftung des Gebäudeeigentümers
  • Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Ansprüchen aus und auf Eigentum
  • Überprüfung von Anspruchsverjährung
  • Anfechtung und Widerruf von Erklärungen
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen
  • Überprüfung und Erstellung von Verträgen
  • Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen