Das Zivilrecht ist neben dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht eine der Säulen des deutschen Rechtssystems. Das Zivilrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Bürger, privatrechtlichen Verbänden sowie Gesellschaften. Gegenstand des allgemeinen Zivilrechts sind typischerweise Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Auch Fragen des Schadenersatzes sowie der ungerechtfertigten Bereicherung fallen genauso unter das allgemeine Zivilrecht wie Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handwerksleistungen, Sorgfaltspflichtverletzungen und Verkehrssicherungspflichten, dem Nachbarschaftsrechts, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche etc. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensrecht, Leasingrecht, Mietrecht
- Unerlaubten Handlungen
- Haftung des Tierhalters
- Haftung des Gebäudeeigentümers
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- Ansprüchen aus und auf Eigentum
- Überprüfung von Anspruchsverjährung
- Anfechtung und Widerruf von Erklärungen
- Abschluss und Kündigung von Verträgen
- Überprüfung und Erstellung von Verträgen
- Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen