AGB-Recht

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertrags­bedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. AGB werden vom Verwender einseitig in den Vertrag eingebracht. Die Vertragsbedingungen werden damit also nicht zwischen den Vertragspartnern individuell ausgehandelt. Deshalb legt das BGB Grenzen für das „Kleingedruckte“ – so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft genannt – zugunsten des Vertragspartners fest. Ein Verstoß gegen die ABG-Bestimmungen kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen. Aus diesem Grund hat sich das „Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht)“ zu einem der zentralen Gebiete des Vertragsrechts entwickelt. Das AGB-Recht unterliegt dabei einer ständigen Entwicklung durch die Rechtsprechung. Wir bieten Ihnen insbesondere an:

  • Prüfung der Rechtswirksamkeit von einzelnen AGB-Klauseln
  • Prüfung, Überarbeitung, Verbesserung von bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • auf Ihre Bedürfnisse individuell abgestimmte Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen