Befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt sowohl das Vorliegen eines sachlichen Grundes als auch eine Begründung der Befristung durch den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer voraus.

BGH, Urt. v. 09.10.2019 – IV ZR 235/18